Der Orthograph - Regeln und Diktate

Regeln zum Thema 16: Zeichensetzung

16.7 Das Komma bei Aufzählungen

Eule

Man setzt Kommas zwischen die Glieder einer Aufzählung, es sei denn, dass sie durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden werden.

Wichtig: Man kann einzelne (1) Wörter, (2) Wortgruppen und (3) Teilsätze aufzählen.

  1. Ich habe Butter, Brot und Marmelade gegessen.
  2. Ich habe irische Butter, frisches Bäckerbrot und von meiner Mutter gemachte Marmelade gegessen.
  3. Ich habe in der Küche gefrühstückt, mein Zimmer aufgeräumt und bin in die Stadt gegangen.

Im Beispiel (3) wurden in den Teilsätzen Satzglieder (ich) bzw. Satzgliedteile (habe) aus sprachökonomischen Gründen und zur Vermeidung von Wiederholungen weggelassen.

Hinweis

Glieder einer Aufzählung sind grammatisch gleichwertig (richtig: Ich brauche Butter und Marmelade. Das Wetter ist sonnig und trocken. falsch: Ich brauche Butter und sonnig. Das Wetter ist sonnig und Marmelade.) und in ihrer Position veränderbar, ohne dass sich die Bedeutung ändert (Ich brauche Butter, Brot und Marmelade. oder: Ich brauche Marmelade, Butter und Brot.)

Bei der Kombination von Adjektiven ist es jedoch möglich, dass die Glieder einer Aufzählung nicht gleichwertig sind. Man setzt dann kein Komma:

Man kann zwar sagen die letzten Ferien oder die großen Ferien, aber die großen letzten Ferien ist nicht bedeutungsgleich mit die letzten großen Ferien.

Das Gleiche gilt für die zwei anderen Beispiele.